| | 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Diese
Reisebedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Reisenden und Radtouren mit Pause
als Reiseveranstalter. Sie ergänzen die Paragraphen 651 ff. des deutschen
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über das allgemeine Reisevertragsrecht. Bitte
lesen Sie die folgenden AGB sorgfältig durch.
Anmeldung
Reiseanmeldungen können schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Mit
einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch Radtouren mit Pause
zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, werden Sie durch
die schriftliche Reisebestätigung und die Rechnung informiert. Wenn Sie weitere
Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der
Mitreisenden. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages
bedürfen der Schriftform.
Zahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Sie
erhalten einen Sicherungsschein, dass Ihre Zahlung, wie gesetzlich
vorgeschrieben, gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
Risikoträger ist eine ausgewählte deutsche Versicherungsgesellschaft. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten.
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie mit der Reisebestätigung. Der
Veranstalter behält sich vor, bei einer geringeren Teilnehmerzahl als fünf
Personen, die jeweilige Tour nicht durchzuführen, bei vollständiger Erstattung
der geleisteten Zahlungen.
Leistungen
Grundlage der Reisedurchführung ist die bei den jeweiligen Tour die im Internet
aufgezählte und im Reisevertrag bestätigte Leistungsbeschreibung. Änderungen
einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern
die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht
verändern. Für Angaben in Prospekten übernimmt Radtouren mit Pause keine
Haftung, auch wenn diese von uns ausgegeben wurden.
Reiserücktritt und Umbuchung
Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten und
erhalten Ihre geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück.
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die
Reiserücktrittsgebühren betragen:
Bis 28 Tage vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis, mindestens jedoch 50,00 EUR
27 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn 60 % vom Reisepreis
7 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.
Jeder Reiseteilnehmer kann sich jederzeit durch einen Dritten ersetzen lassen,
die Umbuchungsgebühr beträgt 25,00 EUR. Änderungswünsche können, falls
durchführbar, nur durch Reiserücktritt und Neuanmeldung berücksichtigt werden.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Eingelöste
Gutscheine sind unabhängig von der Zeit des Rücktritts vollständig zurück zu
erstatten.
Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn wir für einen
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haften wir nur für
die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung.
Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck haften wir, wenn der Schaden
durch uns verursacht und uns unverzüglich angezeigt wurde, bis zu einer Höhe
von 250 EUR. Kratzer auf Koffern, gerissene Tragegriffe und beschädigte Rollen
sind von jedweder Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsübernahme erfolgt mit dem
Einladen des Gepäcks. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden
grundsätzlich nicht erstattet.
Mitwirkung
Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche
Pauschalreise. Es ist daher Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den
gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind.
Vorausgesetzt wird bei Radreisen, dass Sie ein Fahrrad im Straßenverkehr und
auf Feldwegen bei jeder Witterung beherrschen. Die Teilnehmer sind selbst für die
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, für die technische Sicherheit des
Fahrrades und für den sicheren Verschluss ihres Fahrrads während des
Tagesabschnitts verantwortlich.
Sorgfaltspflichten
Während der Dauer der Reise haften Sie für Schäden oder Verlust an
Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung. Bei geführten Touren gilt dies
nur, wenn Sie sich von der Gruppe entfernt haben, Anweisungen der Reiseleitung
missachten oder den Schaden oder Verlust fahrlässig, grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeiführen.
Gewährleistungen
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe
verlangen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder
höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand
kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß
erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des
Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des
Mangels beim Tourbegleiter, um die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen.
Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen
Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass wir den
Reisemangel nicht zu vertreten haben.
Verjährung
Ansprüche an Radtouren mit Pause müssen innerhalb eines Monats nach
vertragsgemäßen Ende der Reise möglichst schriftlich an uns gestellt werden, es
sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist schuldlos gehindert oder es
handelt sich um Personenschäden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren
1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise, wobei schwebende Verhandlungen
eine Hemmung der Frist bewirken. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3
Jahre nach Beendigung der Reise.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn
auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz, ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflicht-Versicherungen.
Salvatorische
Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der
Reisebedingungen zur Folge.

| Veranstalter
Radtouren mit Pause Sven Pause Hochstraße 45 16341 Panketal |
| |